Letzte Änderung: 17.02.2026
1.0 Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Charlet AG (nachfolgend «Charlet») gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen von Charlet erbrachten Dienstleistungen und Produkte. Dies umfasst insbesondere Strategie, Kreation, Performance-Marketing, Tech-Lösungen sowie physische Brand-Erlebnisse.
1.2 Das Angebot von Charlet gilt als vom Kunden angenommen und diese AGB als verbindlich vereinbart, sobald eine der folgenden Handlungen erfolgt:
1.3 Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie von Charlet schriftlich bestätigt wurden. AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
2.0 Leistungen und Auftragserteilung
2.1 Das Leistungsverhältnis wird durch ein schriftliches Angebot geregelt, welches Umfang, Vergütung und strategische Ziele festhält.
2.2 Bei vorzeitiger Beendigung eines Auftrags durch den Kunden behält Charlet den Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sowie eine Entschädigung für bereitgestellte Kapazitäten in der Höhe von 50% der Differenz zur Nettoauftragssumme.
2.3 Charlet ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags externe Spezialisten beizuziehen (Erfüllungsgehilfen gem. Art. 101 OR).
3.0 Mitwirkung und Abnahme
3.1 Der Kunde stellt alle notwendigen Informationen und Zugriffsrechte zeitnah zur Verfügung. Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
3.2 Abnahmefiktion: Leistungen, die dem Kunden zur Prüfung übermittelt wurden, gelten als vom Kunden genehmigt, sofern dieser nicht innerhalb von 3 Werktagen schriftlich begründete Korrekturwünsche mitteilt.
4.0 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise verstehen sich in CHF exkl. MwSt. Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ohne Abzüge fällig.
4.2 Werbebudgets: Diese sind vom Kunden direkt bei den Plattformen (Meta, Google etc.) zu hinterlegen. Tritt Charlet in Vorleistung, ist das Budget im Voraus fällig oder durch eine monatliche Gebühr abgegolten. Bei Verzug kann Charlet Kampagnen sofort pausieren; eine Haftung für Performance-Einbussen ist ausgeschlossen.
4.3 Pausierung: Bei schriftlich bestätigter Pausierung eines Mandats werden 50% der monatlichen Gebühr als Bereitstellungshonorar verrechnet.
5.0 Urheberrecht und Künstliche Intelligenz (KI)
5.1 Die Urheberrechte an allen von Charlet geschaffenen Werken verbleiben bei Charlet. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht.
5.2 Einsatz von KI: Charlet ist berechtigt, zur Leistungserbringung künstliche Intelligenz einzusetzen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-generierte Ergebnisse unter Umständen keinem klassischen Urheberrecht unterliegen.
5.3 Nach Vertragsende können Urheberrechte gegen eine festzusetzende Ablösesumme übernommen werden. Ohne Vereinbarung sind alle Inhalte zu löschen.
6.0 Gewährleistung und Haftung
6.1 Charlet haftet nur für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
6.2 Plattformrisiken: Charlet haftet nicht für die Sperrung von Werbekonten durch Betreiber (Meta, TikTok etc.) oder für Performance-Schwankungen aufgrund von Algorithmus-Änderungen, sofern kein vorsätzliches Fehlverhalten von Charlet vorliegt.
6.3 Die rechtliche Prüfung von Werbemitteln (Datenschutz, Branchenrichtlinien) obliegt allein dem Kunden.
7.0 Vertragslaufzeit und Kündigung
7.1 Sofern im Angebot keine abweichende Frist vereinbart wurde, gilt für unbefristete Mandate (Retainer) eine Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats.
7.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug, Insolvenz) bleibt vorbehalten.
8.0 Geheimhaltung und Referenzen
8.1 Beide Parteien wahren strikte Vertraulichkeit über Geschäftsgeheimnisse.
8.2 Charlet darf die Zusammenarbeit sowie erstellte Inhalte (Logos, Cases) im eigenen Portfolio und auf Social Media als Referenz verwenden.
9.0 Abwerbeverbot
9.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit sowie 12 Monate darüber hinaus, keine Mitarbeiter oder festen Freelancer von Charlet abzuwerben. Bei Verstoss ist eine Konventionalstrafe in der Höhe eines Brutto-Jahresgehalts der betroffenen Person fällig.
10.0 Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. 10.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Charlet AG.
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